Umwelt - Infos

Silikonfreiheit

PURPLAN leistet komplexen Anlagenbau für Unternehmen, die Kunstharze, Lacke und andere Beschichtungen herstellen. Dazu zählen auch Lackierbetriebe oder deren Kooperationspartner.
Bei diesen Kunden kommt es vor, dass trotz größter Sorgfalt Oberflächenstörungen in den Lackfilmen den Endanwendern in der Lackiererei das Leben schwer machen. Ursache dafür sind oft die vielfältigen Möglichkeiten in der langen Kooperationskette vor der Lackiererei, die Materialien mit Störsubstanzen zu kontaminieren.
PURPLAN bietet seinen Kunden in diesem Bereich durch akkurate Ingenieursplanung und ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem die Sicherheit, dass alles getan wird, um solche Störsubstanzen nicht mit von uns gelieferten Anlagen oder Anlagenkomponenten in den Fertigungsprozess einzutragen. So konnten wir bisher ohne jede Reklamation in diesem schwierigen Bereich tätig sein. Doch wir wollen uns ständig weiter entwickeln: Deshalb pflegen wir einen dauerhaften und für beide Seiten nützlichen Kontakt mit unseren Kunden.

Polyol

Als Polyole wird eine Gruppe von organischen Verbindungen bezeichnet, die mehrere Hydroxylgruppen (-OH) enthalten. Sie sind die hauptsächlichen Reaktionspartner der Isocyanate. Polyesterpolyole oder Polyetherpolyole werden bei der Herstellung von Polyurethan verwendet.

MDI

Diphenylmethandiisocyanat  ist ein wesentlicher Rohstoff für PUR-Anwendungen bzw. Isolierschaumstoffe.

TDI

Toluol-2,4-diisocyanat ist eines der wichtigsten Isocyanate und ein wichtiges Zwischenprodukt der Kunststoffindustrie. Neben anderen Isocyanaten ist TDI eine ideale Ausgangssubstanz für Polyadditionsreaktionen und wird vor allem für die Herstellung von Schaumstoffen (Polyurethanen) genutzt.

Harz, Härter

Harze sind mehr oder weniger flüssige Produkte, die sich aus verschiedenen chemischen Substanzen zusammensetzen und zum Beispiel zur Herstellung von Lacken, Seifen, Arzneistoffen und Terpentin dienen. Im industriellen Bereich werden hauptsächlich Kunstharze verwendet. Typisch sind Anwendungen, welche die Festigkeit gebenden, adhäsiven Eigenschaften verwenden, wie für Leime und Klebstoffe. Weiter typisch ist der Einsatz zur Oberflächenveredlung und Oberflächenversiegelung, aber auch zur Formherstellung.

Nach DIN 55958 (Dezember 1988) werden Kunstharze durch Polymerisations-, Polyadditions- oder Polykondensationsreaktionen synthetisch hergestellt. Kunstharze bestehen in der Regel aus zwei Hauptkomponenten. Die Vermischung beider Teile (Harz und Härter) ergibt die reaktionsfähige Harzmasse. Bei der Härtung steigt die Viskosität an und nach abgeschlossener Härtung erhält man einen unschmelzbaren (duroplastischen) Kunststoff.

Die Verarbeitung von Kunstharz (kurz Harz) erfolgt häufig im Gussverfahren. Hierbei wird das Gießharz in eine wieder verwendbare oder eine verlorene Form gegossen.

Als härtbare Formmassen bezeichnet man meist rieselfähige Massen, die in einem Warmformungsvorgang mit unmittelbar anschließender irreversibler Aushärtung bei erhöhter Temperatur zu Formteilen und Halbzeugen verarbeitet werden. Hierbei sind häufig hohe Drücke zur kompletten Füllung der Form notwendig.

Bindemittel

Bindemittel sind Stoffe, durch die Feststoffe mit einem feinen Zerteilungsgrad (z.B. Pulver) miteinander bzw. auf einer Unterlage verklebt werden. Bindemittel werden meist in flüssiger Form den zu bindenden Füllstoffen zugesetzt. 

Beide Stoffe werden intensiv vermischt, damit sie sich gleichmäßig verteilen und alle Partikel des Füllstoffs gleichmäßig mit dem Bindemittel benetzt werden. Durch die Art des Bindemittels können dem Füllstoff neue Verarbeitungs- und Materialeigenschaften verliehen werden.

Leime, Bitumen

Bitumen ist ein in verschiedenen Gesteinsarten natürlich vorkommendes Material, das nahezu nicht flüchtig ist. Das so genannte Erdpech ist klebrig, abdichtend und weist temperaturabhängig ein elastoviskoses Verhalten auf. In Toluol ist Bitumen nahezu vollständig löslich. Durch Vakuumdestillation lässt sich auch aus Erdöl Bitumen gewinnen.

Genutzt wird das Material etwa, um empfindliche Stoffe oder Bauteile vor Wasser zu schützen, da Bitumen im Wasser praktisch unlöslich ist. Es ist chemisch stabil gegenüber nicht-oxidierenden Säuren und Basen, reagiert aber im Brandfall stark mit Sauerstoff. 

Bitumen besteht hauptsächlich aus hochmolekularen Kohlenwasserstoffen und enthält daneben chemisch gebundenen Schwefel, Sauerstoff, Stickstoff und einige Spuren von Metallen. Als thermoplastischer Stoff wird es bei Abkühlung spröde, bei Erwärmung durchläuft es stufenlos alle Zustände von fest über zähflüssig bis dünnflüssig. Bei steigenden Temperaturen fängt es an, sich langsam zu zersetzen. Es hat keinen festen Schmelzpunkt, da die Komponenten der Kohlenwasserstoffmischung unterschiedliche Schmelzpunkte haben.

Säuren, Laugen

Säuren sind im engeren Sinne alle Verbindungen, die in der Lage sind, Protonen (H+) an einen Reaktionspartner zu übertragen — sie können als Protonendonator fungieren. In wässriger Lösung ist der Reaktionspartner im wesentlichen Wasser. Es bilden sich Oxonium-Ionen (H3O+), der pH-Wert der Lösung wird damit gesenkt.

 

Säuren reagieren mit so genannten Basen (alkalische Lösungen oder auch so genannte Laugen sind im engsten Sinne wässrige Lösungen von Alkalihydroxiden, wie zum Beispiel von Natriumhydroxid (Natronlauge) oder Kaliumhydroxid (Kalilauge). Im weiteren Sinne verwendet man den Begriff auch für jede Lösung von Basen.) unter Bildung von Wasser und Salzen. Eine Base ist also das Gegenstück zu einer Säure und kann diese neutralisieren.

Aktivatoren

Ein Aktivator ist in der Biochemie eine Substanz, die katalytische Reaktionen beschleunigen, aber selbst kein Katalysator ist.

Katalysatoren

Ein Katalysator ist in der Chemie ein Stoff, der die Reaktionsgeschwindigkeit einer chemischen Reaktion beeinflusst, ohne dabei selbst verbraucht zu werden. Dies geschieht durch Herabsetzung der Aktivierungsenergie. Katalysatoren ändern somit die Kinetik chemischer Reaktionen, ohne deren Thermodynamik zu verändern. Sie beschleunigen die Hin- und Rückreaktion gleichermaßen und ändern somit nichts am Gleichgewicht einer Reaktion.

Flammschutz

Flammschutzmittel (oder Brandhemmer) sind Stoffe, welche die Ausbreitung von Bränden einschränken, verlangsamen oder verhindern sollen. Angewendet werden Flammschutzmittel überall dort, wo sich potentielle Zündquellen befinden, unter anderem auch in den komplexen Anlagen der Harz- und der chemischen Industrie.

Wassergefährdende Stoffe 

Sehr viele Stoffe, die im privaten und gewerblichen Bereich verwendet werden, sind wassergefährdend. Wassergefährdend bedeutet, dass diese Stoffe, wenn sie in das Grundwasser, ein oberirdisches Gewässer oder auch in eine Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage) oder in den Boden gelangen, Schäden bewirken können.

 

Zentrale Aufgabe ist deshalb wirksame Vorsorge gegen Leckagen durch sicheren Einschluss und ergänzende Auffangvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen zu treffen. Hierzu gehört insbesondere 

  • im Falle von Leckagen zu verhindern, dass die Stoffe in ein Gewässer oder eine Abwasseranlage gelangen und 
  • falls sie trotzdem in ein Gewässer oder Abwasseranlage gelangt sind die Schäden und nachteiligen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und 
  • die wassergefährdenden Stoffe konkret zu benennen und nach ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK 1 - 3) einzustufen. Rahmenvorgaben des Bundes, Einstufung wassergefährdender Stoffe

Der Bund hat im Rahmen der §§ 19g ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zentral die folgenden grundsätzlichen Anforderungen vorgegeben, die durch Landesrecht konkretisiert werden. 

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

 

Anlagen, die keine untergeordnete Bedeutung für den Gewässerschutz haben

  • müssen behördlich zugelassen werden, 
  • müssen durch die Betreiber im Rahmen der Eigenüberwachung und ergänzend vor Inbetriebnahme und alle 5 Jahre durch Zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden, 
  • dürfen nur von anerkannten Fachbetrieben errichtet und gewartet werden (Fachbetriebspflicht).

 

  

Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

Die Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) liegt in der Kompetenz der Bundesländer.

Ende der 80er Jahre erarbeiteten Vertreter der Länder in der Ländergemeinschaft Wasser (LAWA) eine Muster-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Download: Muster-VAwS), die in den folgenden Jahren im wesentlichen in das jeweilige Landesrecht übernommen wurde.

Die Bundesländer haben auf dieser Grundlage in ihren spezifischen Anlagenverordnungen (VAwS) geregelt, 

  • wie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu sichern sind (Grundpflichten), 
  • welche Anlagen den Behörden mitzuteilen sind (Anzeigepflicht), 
  • in welchen Fällen von der Fachbetriebspflicht abgewichen werden darf, 
  • wie und welche Anlagen durch anerkannte Sachverständige zu überwachen sind (Prüfpflicht), 
  • inwieweit in wasserwirtschaftlich empfindlichen Gebieten Anlagen nur eingeschränkt oder nicht zulässig sind (Anforderungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten), 
  • dass Schadensfälle den Behörden zu melden sind (Schadensfallanzeige).

 

Künftige Bundes-Anlagenverordnung (VUmwS)

Nach der Föderalismusreform wird der anlagen- und stoffbezogene Gewässerschutz künftig vollständig durch das Bundesrecht abgedeckt. Regelungen werden sich künftig im Teil Wasserwirtschaft des neuen Umweltgesetzbuches (sog UGBII) finden, das sich derzeit in der öffentlichen Anhörung befindet. 

 

Der Bund erarbeitet deshalb parallel zum Umweltgesetzbuch eine Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS). Diese Verordnung wird bundesweit einheitlich einen anlagen- und einen stoffbezogenen Teil enthalten. Der anlagenbezogene Teil der VUmwS soll künftig die Länder - Anlagenverordnungen (VAwS) und der stoffbezogene Teil die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) ersetzen. Geplant ist die zeitnahe Einführung der VUmwS mit dem Umweltgesetzbuch (voraussichtlich 01. Januar 2010).